AGB


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Annahme unserer Angebote als anerkannt.
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Ursachen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/ und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs. Wir sind jederzeit gerne bereit, dem Auftraggeber eventuell gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.
§ 1 An Maklerprovision inkl. der heutigen Mehrwertsteuer von 19% sind zu zahlen: Bei gewerblichen An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz für den Käufer vom Kaufpreis 7,14 % incl. MWSt
Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstückes und des Erbbauwerkes, vom Erbbauberechtigten 7,14% incl.
MWSt .Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen vom Vertragswert, für den Käufer 7,14% incl. MWSt
Bei Zwangsversteigerungen für den Ersteigerer vom Zuschlagpreis 7,14% incl. MWSt Bei An -und Verkauf von ETW oder EFH an Privat je Partei 50% aus 7,14% incl. MWSt
§ 2 Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande ge­kommen ist, Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß der Abschluß des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsin­halt abweicht.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkt Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Alle Angebote und Mitteilungen von uns sind nur für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht weitergegeben werden, auch nicht auszugsweise.
Schon die Adressenangabe kann zu Schadensersatzansprüchen führen, zu­mindest in der Höhe der Nachweis-Provision.

§ 4 Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§ 5 Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.
§ 6 Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist und rechtzeitig mitzuteilen.
Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 7 Unsere Angebote erfolgen gemäß den vom Auftraggeber erteilten Auskünften; sie sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten,Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahmen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eilenburg.

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